Die Rente, manchmal ein Buch mit sieben Siegeln
Die häufigsten Irrtümer
Informationen und "Halbwissen" im Freundes- und Kollegenkreis hält die unsinnigsten Geschichten rund um die Rente am Leben.
* "Die Rente kommt automatisch" - ein weit verbreiteter Irrtum.
Ohne Antrag geht gar nichts!! Dabei gibt es Fristen zu beachten, Altersrenten sollten spätestens 3 Monate vor Rentenbeginn beantragt werden.
* Die Abschläge bei vorgezogener Altersrente enden mit dem 65. Lebensjahr" - Leider N e i n!
Die Abschläge bei vorgezogener Altersrente (Frührente) bleiben leider für immer gültig, selbst für die Berechnung der späteren Witwen- und Waisenrente.
Denken Sie also vor Beantragung daran, die Verluste berechnen zu lassen und überlegen Sie, ob ein vorgezogener Rentenbeginn Ihren Lebensstandart nicht zu sehr belastet.
* "Ich muss meine Rente ab 2005 voll versteuern"
Wer vor dem 31.12.2004 schon eine Rente bezogen hat, bei dem ändert sich nichts!
Der Steuerpflichtige Anteil der Rente bezieht sich nur auf den Ertragsanteil, dadurch wird sich für den größten Teil der Rentner nichts ändern. Die Ausnahme sind Rentner mit weiteren Einkünften, wie Zinsen oder Mieteinnahmen. Hier kann eine Steuerpflicht eintreten. Bitte beim Finanzamt oder Steuerberater nachfragen!
* "Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig"
Ein absoluter Blödsinn!
Die Rentenhöhe errechnet sich aus allen Beitragszeiten und die letzten Jahre werden dabei genauso behandelt wie alle anderen.
* "Wenn ich in Altersrente bin, kann ich so viel dazuverdienen, wie ich will"
Stimmt n u r wenn Sie 65 Jahre oder älter sind. Dann wird die Rente nicht gekürzt.
Erhalten Sie jedoch eine vorgezogene Rente, so dürfen Sie nur 400 € im Monat dazuverdienen! Wer mehr verdient erhält eine Rentenkürzung.
* "Alle Frauen können mit 60 Jahren in Rente gehen"
Irrtum - Frauen wie Männer können erst mit 65 Jahren in Altersrente gehen, wenn sie mindestens fünf Jahre Beitragszeiten nachweisen können! Eine Altersrente ab 60 Jahren ist nur unter bestimmten Vorraussetzungen möglich, den Rentenberater fragen!
* "Als Selbständiger kann ich mir meine Rentenbeiträge auszahlen lassen"
Leider falsch! Eine Auszahlung von Rentenbeiträgen ist generell nicht möglich. Ausnahme: Wenn Sie einer Berufsgruppe mit eigener Altersvorsorge angehören.
Bei allen Fragen, am besten mit einem Rentenberater sprechen und nicht mit "selbsternannten Experten"!!